Nach Umsetzung der Anti-BEPS-RL, insb der Hinzurechnungsbesteuerung, im JStG 2018 stehe der nächste Schritt an. Die Umsetzung der Bestimmungen für hybride Gestaltungen, müssten ab 2020 implementiert sein. Mit dem Begutachtungsentwurf des StRefG I 2019/20 nehme das BMF diese Aufgabe in Angriff. Schlager fasst die geplanten Änderungen und die dahinterstehenden Überlegungen zusammen.
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