(Jirousek, SWI 2/2013, S. 48)
Am 29. 1. 2013 wurde das Abkommen zwischen Ö und FL über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern abgeschlossen. Es folgt im Wesentlichen dem Abkommen zwischen Ö und der Schweiz, unterscheidet sich von jenem aber insb durch die Einbeziehung von transparenten und intransparenten Vermögensstrukturen. Damit war es erforderlich, Kontrollmechanismen einzufügen. Die neuen Regelungen werden erstmals ab dem Steuerjahr 2014 Anwendung finden.
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