Der Verarbeitung von Daten im finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren komme eine zunehmend bedeutende Rolle zu, da nicht nur immer mehr Aufzeichnungen elektronisch geführt würden, sondern auch komplexe Betrugsmuster häufig erst durch die Auswertung dieser Daten aufgedeckt werden könnten. Vor diesem Hintergrund würden die durch das StPRÄG 2024 eingeführten Regelungen zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten den Fokus verstärkt auch auf das Finanzstrafverfahren lenken. Der Beitrag widmet sich einer eingehenden Analyse der Auswirkungen dieser Neuregelungen auf das gerichtliche Finanzstrafverfahren und diskutiert einen potenziellen legistischen Anpassungsbedarf für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren.
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