Am 19. 7. 2022 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) im BGBl veröffentlicht. Mit dem dadurch neu in den Rechtsbestand eingeführten § 240 Abs 4 BAO sei erstmals eine explizite verfahrensrechtliche Grundlage für Anträge auf Rückzahlung von Abzugsteuern geschaffen worden, wenn Einkünfte über ein DBA ganz oder teilweise von der inländischen Abzugsteuer zu entlasten sind. Die Bestimmung trete mit 1. 1. 2023 in Kraft. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.
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