Wirtschaftsrecht

Die notwendige Streitgenossenschaft an der Schnittstelle von Zivil- und Prozessrecht

Ass.-Prof. Dr. Stefan Perner

Manchmal müssen sich mehrere Personen auf Kläger- oder Beklagtenseite an einem Prozess beteiligen. Der Beitrag erörtert Voraussetzungen und Wirkungen einer solchen "notwendigen Streitgenossenschaft" anhand des Beispiels der gemeinschaftlichen Miete.

Eine Streitgenossenschaft liegt vor, wenn in einer Klage entweder mehrere Personen als Kläger oder als Beklagte auftreten (§§ 11, 14 ZPO).1 Die ZPO erlaubt eine solche Bündelung mehrerer Begehren in einer Klage, wenn prozessökonomische Erwägungen dafür sprechen.2 Das ist dann der Fall, wenn ein gewisser tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang3 besteht und die Erledigung in einem Verfahren sinnvoller (vor allem kostensparender) erscheint.4

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Artikel-Nr.
RdW 2010/81

17.02.2010
Heft 2/2010
Autor/in
Stefan Perner

Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner ist Professor für Zivil- und Unternehmensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.

Ausgewählte Publikationen:
D&O-Versicherung – Struktur und Inhalt, ZFR 2018/185 (gemeinsam mit Hafner); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag – Durchgriff auf den Kreditvertrag? ÖBA 2018, 15; Lehrbuch Bürgerliches Recht, 5. Auflage (2016, gemeinsam mit Spitzer und Kodek); Die Haftung des Versicherers für den Pseudomakler, ZFR 2015/57; Versicherungsmakler und das FAGG, RdW 2015/148.