Wirtschaftsrecht

Die (objektive) Nachteiligkeit als allgemeine Anfechtungsvoraussetzung

Bernhard König

Änderung der Rechtsprechung zur Beweislast für die Nachteiligkeit der anfechtbaren Rechtshandlung! Zwei darüber hinausgehende Aussagen (zum Umfang und Inhalt des entsprechenden Beweises) bedürfen aber - waren sie generell gemeint - nach Ansicht des Autors einer korrigierenden Einschränkung.

Universität Innsbruck

Die eingehend begründete E OGH 15.12.1998, 4 Ob 306/98y 1), gibt Anlass und Grundlage zu folgenden Überlegungen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1999, 317

15.05.1999
Heft 5/1999
Autor/in

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König ist Professor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen zum Zivil-, Zivilverfahrens- und Sportrecht.