Änderung der Rechtsprechung zur Beweislast für die Nachteiligkeit der anfechtbaren Rechtshandlung! Zwei darüber hinausgehende Aussagen (zum Umfang und Inhalt des entsprechenden Beweises) bedürfen aber - waren sie generell gemeint - nach Ansicht des Autors einer korrigierenden Einschränkung.
Universität Innsbruck
Die eingehend begründete E OGH 15.12.1998, 4 Ob 306/98y 1), gibt Anlass und Grundlage zu folgenden Überlegungen.
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