(Winnerroither, taxlex 8/2013, S. 320)
Im Zuge einer Außenprüfung sei der steuerliche Sachverhalt einer Betriebsstätte zu prüfen und zu würdigen. Auf nationaler Ebene sei der Begriff der Betriebsstätte gem § 29 BAO für die Ertragsbesteuerung maßgeblich, für international tätige Unternehmen der Begriff der Betriebsstätte laut OECD-Musterabkommen heranzuziehen. Umsatzsteuerlich sei aufgrund der Harmonisierung innerhalb der EU auf die Rsp des EuGH Bedacht zu nehmen. Doch auch im Bereich der USt versuche sich die OECD zu etablieren.
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