Steuerrecht

Die Ökosoziale Steuerreform

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

(zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2022/41)

Der Ministerrat hat am 15. 12. 2021 die "Ökosoziale Steuerreform" vorgelegt, die am 20. 1. 2022 im Nationalrat beschlossen wurde. Bei der Ökosozialen Steuerreform handelt es sich um "die größte Steuerentlastung in der 2. Republik", sie führt in den Jahren bis 2025 zu einer (Netto-)Gesamtentlastung von rund 18 Mrd €. Da sich gegenüber den drei Begutachtungsentwürfen noch einige Änderungen ergeben haben,1 beleuchtet der Beitrag den steuerlichen Teil der beschlossenen Ökosozialen Steuerreform.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/107

18.02.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.