Die österreichische Umsetzung der EU-MTRL durch § 94 Z 2 iVm der MT-VO sowie die jahrlange Verwaltungspraxis sieht strengere und erweiterte Missbrauchs-Regeln als § 22 BAO vor, obwohl im Anwendungsbereich der EU-MTRL idF der RL 2011/96/EU eine restriktive, enge Auslegung der Missbrauchs-Bestimmungen der Judikatur des EuGH entsprechen würde.
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Dr. Andreas Staribacher ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er ist bei PKF Centurion Wirtschaftsprüfungs GmbH tätig.
Dr. Felix Müller, Verfassungsrechtler und ehemaliger Mitarbeiter der Europaabteilung der ENA in Straßburg, ist Berufsanwärter Steuerberater. Er ist bei PKF Centurion Wirtschaftsprüfungs GmbH tätig.