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Die offene Anzahlungsrechnung nach Leistungserbringung

Mag. Dr. Norbert Bramerdorfer LL.M.

Anzahlungsrechnungen scheiden umsatzsteuerlich mit Leistungserbringung aus dem Rechtsbestand aus. Eine Anzahlungsrechnung kann daher im Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht nachträglich zu einer Schlussrechnung werden, wenn bis auf den säumigen Betrag aus der Anzahlungsrechnung keine weiteren Restbeträge mehr ausständig wären. Soweit Beträge aus Anzahlungsrechnungen im Zeitpunkt der Leistungserbringung noch offen sind, sind diese für die Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges erneut zu fakturieren. Einer Stornierung der offenen Anzahlungsrechnung bedarf es nicht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/887

01.10.2003
Heft 19/2003
Autor/in
Norbert Bramerdorfer

Dr. Norbert Bramerdorfer, LL.M. (LSE) ist Steuerberater und Director
sowie FATCA/CRS Country Leader bei Deloitte Österreich in Wien.

Wichtige Publikationen:
Bramerdorfer/Kovacevic, Zum Begriff "Investment Entity nach FATCA und dem OECD-Common Reporting Standard, SWI 2016, 490; Bramerdorfer/Stundner, FACTA und seine Umsetzung in Österreich in Lang/Haunold (Hrsg), Tansparenz - eine neue Ära im Steuerrecht (Wien 2016)