Bei der gerichtlichen Anfechtung einer betriebsbedingten Kündigung wegen Sozialwidrigkeit stellt sich die Frage nach der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers. In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass dabei die Verhältnisse in anderen Konzernunternehmen nur in Ausnahmefällen zu prüfen sind. Der gegenständliche Beitrag setzt sich kritisch mit der einschlägigen Lehre und Rechtsprechung zu diesem Thema auseinander.
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