Die fremdunübliche Vermietung von Luxusimmobilien von Gesellschaften an nahestehende Personen weise als "verdeckte Ausschüttung an der Wurzel" steuerrechtliche Besonderheiten auf, die die Gerichte regelmäßig beschäftigen würden. In seinem zu diesem Thema ergangenen Erkenntnis vom 21. 6. 2023 habe der VwGH entschieden, dass ein Gewinn aus der späteren Veräußerung der Immobilie nicht als Teil der Rendite zur Beurteilung der Fremdüblichkeit der Vermietung zu berücksichtigen sei. Aus diesem Anlass werde die umstrittene Rechtsfigur der verdeckten Ausschüttung an der Wurzel, sowie ihre Entwicklungsgeschichte, ihre Rechtsgrundlagen und ertrag- und umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen VwGH-Judikatur im Beitrag kritisch diskutiert. Darauf aufbauend werden mögliche Alternativlösungen zur jetzigen Rsp aufgezeigt.
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