Mit 7. November 2013 ist vom EuGH ein schon länger erwartetes Urteil in der Rechtssache "", C-322/11, ergangen, das die grenzüberschreitende Verwertung von Verlusten im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen durch Privatpersonen zum Gegenstand hatte. Der Fall ist insoweit bemerkenswert, als erstmals das Thema "finale Verluste" nicht bei Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten, sondern im privaten Bereich aufgeworfen wurde.
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