Ein Evaluierungsbericht des BMF hat gezeigt, dass gegen die Ergebnisse der Begleitenden Kontrolle so gut wie nie Rechtsmittel ergriffen werden. Der Beitrag beleuchtet diese "Rechtssicherheit" der Begleitenden Kontrolle aus rechtsstaatlicher Sicht.
Tina Ehrke-Rabel war bei den Ersten, die sich aus wissenschaftlicher Sicht in Österreich mit Cooperative Tax Compliance befasst haben.1 Mit dem JStG 2018 hat diese Alternative zur klassischen Betriebsprüfung, bei der Unternehmen von der Finanzverwaltung nicht mehr ex post geprüft, sondern im laufenden Geschäftsgang steuerlich begleitet werden, als Begleitende Kontrolle (BK) in den §§ 153a ff BAO eine gesetzliche Grundlage erhalten.2
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