Der Personenkreis der leitenden Angestellten nimmt in der Rechtsordnung eine Sonderstellung ein, die darauf basiert, daß er zwar rechtlich gesehen im wesentlichen den Arbeitnehmern zugerechnet wird, aber funktionell der Arbeitgebersphäre angehört1). Diese Zwischenstellung von Arbeitnehmereigenschaft einerseits und Arbeitgeberfunktion andererseits hat in der Rechtsordnung in einzelnen Sondervorschriften ihren Niederschlag gefunden. Solche Sonderregelungen finden sich insb im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht2).
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