Wirtschaftsrecht

Die Reichweite des Unterlassungsanspruchs im Verbandsklageverfahren nach § 28 KSchG

Ass. Dr. Olaf Riss, LL.M.

Aus Anlass der jüngst ergangenen Verbandsklageentscheidung des OGH zu 7 Ob 78/06f erörtert der vorliegende Beitrag ausgewählte Fragen der Reichweite des Unterlassungsanspruchs nach § 28 Abs 1 KSchG. Eingegangen wird zum einen auf die Besonderheiten, die sich aus der Passivlegitimation des Stellvertreters des AGB-Verwenders im Verbandsprozess ergeben (personelle Reichweite), und zum anderen auf die Auswirkungen des Unterlassungsbefehls auf die Abwicklung zeitlich gedehnter Vertragsverhältnisse (materielle Reichweite).

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Artikel-Nr.
RdW 2007/403

19.07.2007
Heft 7/2007
Autor/in
Olaf Riss

Dr. Olaf Riss, LL.M. ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Universität Klagenfurt. Davor war er Professor an der Universität Linz und als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kreditsicherungsrecht und Bankvertragsrecht, im AGB-Recht sowie im Bestandrecht und Erbrecht. Er war ferner viele Jahre Senior Researcher des Institute for European Tort Law (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Universität Graz. Seit 2017 ist er Mitherausgeber der ZFR.