Steuerrecht Aktuell

Die Relevanz des Leistungserbringers für den Vorsteuerabzug bei Reverse-Charge

Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. (WU)

Der EuGH entschied kürzlich über den Vorsteuerabzug bei Reverse-Charge-Umsätzen, wenn der tatsächlich Leistende nicht festgestellt werden kann. Dieser Beitrag bespricht die potenziellen Auswirkungen für die österreichische Rechtslage.

Eine Rechnung (oder ein sonstiges Abrechnungsdokument) ist sowohl unionsrechtlich als auch gem § 12 Abs 1 Z 3 UStG keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus einer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens übergegangenen Steuerschuld. Damit war bisher ein Formalmangel in Abrechnungsdokumenten für Leistungen, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, für den Vorsteuerabzug irrelevant. Bedingt durch jüngere EuGH-Rechtsprechung ist diese Ansicht im Hinblick auf die Steuerpflichtigeneigenschaft des Leistungserbringers zu verwerfen.1

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/264

18.05.2022
Heft 10/2022
Autor/in
Sebastian Pfeiffer

Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. (WU) ist Richter und Senatsvorsitzender am Bundesfinanzgericht.