Das österr-kanadische DBA vom 9. 12. 1976BGBl 1981/77, wurde durch ein am 15. 6. 1999 unterzeichnetes Revisionsprotokoll, welches derzeit dem Ratifikationsverfahren unterzogen wird, geändert. Das Revisionsprotokoll wird gem seinem Art VI 60 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und hinsichtlich der an der Quelle einbehaltenen Steuern auf Beträge erstmals Anwendung finden, die nichtansässigen Personen am oder nach dem ersten Tag des zweiten Monats gezahlt oder gutgeschrieben werden, welches jenem folgt, in dem das Protokoll in Kraft tritt. Hins der veranlagten Steuern wird das Revisionsprotokoll auf Steuerjahre Anwendung finden, die am oder nach dem ersten Tag des zweiten Monats beginnen, welches jenem folgt, in dem das Protokoll in Kraft tritt, somit also frühestens ab dem Veranlagungsjahr 2001.
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