Artikelrundschau / Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, Steuerpolitik

Die RIS:App als Beispiel für eine Open Government Data-Anwendung

(Wass/Tschabuschnig, jusIT 2012/90, S. 191)

Die RIS:App ermöglicht den mobilen Zugriff auf das Rechtsinformationssystem des Bundes. Nutzer können Inhalte des RIS mit Smartphones und Tablet-PCs abrufen und lokal abspeichern.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/942

08.11.2012
Heft 21/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.