Die FASTER-Richtlinie ziele darauf ab, Quellensteuerverfahren in der EU für grenzüberschreitend tätige Kleinanleger sicher und effizienter zu gestalten. Neben Regelungen zur Einführung einer gemeinsamen digitalen EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) sehe die FASTER-Richtlinie insb standardisierte Meldeverfahren für sogenannte zertifizierte Finanzintermediäre und eine Umsetzung "neuer" Entlastungs- und Erstattungsverfahren vor. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rolle der zertifizierten Finanzintermediäre im Rahmen der standardisierten Meldeverfahren und der FASTER-Entlastungs- und Erstattungsverfahren.
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