(Kühbacher, ÖStZ 2009/1000, S. 496)
Mit seiner Entscheidung in der Rs C-128/08, Jacques Damseaux, vom 16. 7. 2009 setzt der EuGH seinen mit dem Urteil Kerckhaert-Morres eingeschlagenen Weg fort und verneint die Verpflichtung des Ansässigkeitsstaats zur Anrechung ausländischer Quellensteuer, mit welcher ein grenzüberschreitender Dividendenbezug belastet wurde. Der Autor setzt sich kritisch mit diesem Urteil auseinander.
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