Steuerrecht

Die Rückverrechnung ausländischer Betriebsstättenverluste gem § 2a Abs 3 dEStG im Verhältnis zu Österreich

Richard Kohlhauser / Andreas Damböck

In einer Verfügung der OFD München wird klargestellt, dass österreichische Betriebsstättenverluste von in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen in späteren Gewinnjahren in Deutschland jedenfalls rückverrechnet werden müssen. Die dadurch hervorgerufene Doppelbesteuerung kann allenfalls in einem Berufungsverfahren in Österreich gegen § 102 Abs 2 Z 2 EStG mit Anregung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH bekämpft werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 501

15.10.1996
Heft 10/1996
Autor/in
Andreas Damböck

WP/StB Dr. Andreas Damböck ist Partner bei LeitnerLeitner in Wien und hat langjährige Praxis insb im Bereich der steuerlichen Transaktionsberatung, dem Konzern- und Umgründungssteuerrecht sowie dem internationalen Steuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht (Körperschaftsteuer und Umgründungen) der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Richard Kohlhauser

Mag. Richard Kohlhauser, WP und StB, ist Partner bei M&A Treuhand mit Schwerpunkt M&A-Transaktionen/Umgründungen und war 2005 bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung einer litauischen Gesellschaft mit einer österreichischen AG involviert. Diverse Publikationen zu Gesellschafts- und Konzernsteuerrechtsfragen.