Die schweizerische Steuerpraxis befasse sich seit Jahrzehnten regelmäßig mit Fragen der Besteuerung von Stiftern oder Begünstigten von Stiftungen, wobei der Schwerpunkt auf der steuerlichen Anerkennung oder Nichtanerkennung der Stiftung liege. In vielen Fällen werde eine ausländische Stiftung aus Sicht der Schweizer Steuer nicht als eigenständiges Steuersubjekt anerkannt. Das Vermögen und die Erträge einer solchen Stiftung würden dann dem Stifter oder Begünstigten zugerechnet. Sei die Stiftung im Ausland nicht steuerpflichtig, komme es zu keiner Doppelbesteuerung - unabhängig von der Besteuerung in CH. Sei die ausländische Stiftung jedoch steuerpflichtig und der Wohnsitzstaat des Stifters oder der Begünstigten besteuere das gleiche Substrat ebenfalls, könne es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Der Beitrag zeigt die Hintergründe und das Ausmaß dieses Konflikts am Bspl der österr Privatstiftung.
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