Wirtschaftsrecht

Die Sicherheitsleistung als "Kehrseite" der Einstweiligen Verfügung

Dr. Clemens Grünzweig

Der folgende Beitrag befasst sich - insbesondere aus Sicht des IP-rechtlichen Provisorialverfahrens - mit den Voraussetzungen für die Festsetzung einer Sicherheitsleistung sowie mit Fragen des Rechtsmittelverfahrens und der nachträglichen Änderung und Verwertung der Sicherheit.

Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (EV) kann vom Erlag einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Aufgrund der erleichterten Voraussetzungen sind Provisorialverfahren besonders im Lauterkeitsrecht1 und im Immaterialgüterrecht2 häufig. Solche Rechtsstreitigkeiten werden de facto oft schon im Provisorialverfahren entschieden. Da es inhaltlich idR um Unterlassungsansprüche geht, die sich unmittelbar auf das wirtschaftliche Handeln auswirken (zB Verbot einer Geschäftspraxis oder des Inverkehrbringens bestimmter Waren), kann eine EV für den Betroffenen große wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen zur Folge haben.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2011/259

16.05.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Clemens Grünzweig

Dr. Clemens Grünzweig ist Rechtsanwalt und Partner bei Eiselsberg Rechtsanwälte Gmbh in Wien (www.eiselsberg.at). Er ist schwerpunktmäßig im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Medien- und Wettbewerbsrecht sowie im Vertragsrecht tätig. Er ist Autor einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Beiträge in Fachzeitschriften.

Publikationen:

Markenrecht – Praxiskommentar zum Markenschutzgesetz, Loseblattwerk, Stand: 8. Lfg; Mai 2014