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Die Sicherungsübereignung in umsatzsteuerrechtlicher Sicht

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Umsatzsteuerrechtlich stellt sich bei einer Sicherungsübereignung in der Verwertungsphase die Frage, wer an wen liefert: Nach der Zweistufentheorie liefert der Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer und dieser an den Dritten. NachBeiser ist auf den Willen der Vertragspartner abzustellen: Liefert der Sicherungsnehmer im eigenen Namen, liegt eine Doppellieferung im Sinn der Zweistufentheorie vor. Liefert der Sicherungsnehmer im Namen des Sicherungsgebers, so liefert der Sicherungsgeber direkt an den Dritten (Einstufentheorie).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2000/1046

15.11.2000
Heft 22/2000
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.