Das Herzstück des DPMG sind die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber. Damit die relevanten Informationen an das Finanzamt Österreich überhaupt übermittelt werden können, müssen sie im Vorhinein ua erhoben und auf ihre Richtigkeit überprüft worden sein. Aufgrund dessen enthält das DMPG in seinem 5. Abschnitt umfassende Sorgfaltspflichten.
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Mag. Dr. Nicole Redel ist juristische Referentin in der Abteilung für EU-Steuerrecht, Bewertung und Grundsteuer im Bundesministerium für Finanzen.
Martin Reiter, BA, MA ist juristischer Referent in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und nimmt als österreichischer Delegierter in diversen Arbeitsgruppen der OECD und des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch teil. Zuvor war er mehrere Jahre in der Betriebsprüfung in der Finanzverwaltung tätig.