Internationales Steuerrecht

Die „spätere Übung“ nach Art 31 Abs 3 lit b der Wiener Vertragsrechtskonvention

Mag. Anton F. Zeilinger, M.A.

Ausgehend von der Rechtsprechung des VwGH, welcher die Ergebnisse von Verständigungsverfahren bei Doppelbesteuerungsabkommen als nicht auslegungsrelevant ansieht, wird eine allgemeine Untersuchung des Konzepts der „späteren Übung“ iSd Wiener Vertragsrechtskonvention angestellt. Wenngleich die relevante nationale und internationale Rechtsprechung dünn gesät ist, besteht dennoch kein Zweifel, dass der späteren Übung eine wichtige, sogar ausschlaggebende Rolle bei der Auslegung von Staatsverträgen zuerkannt wird und dies somit auch bei Doppelbesteuerungsabkommen von großer Relevanz sein kann.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2007/615

15.06.2007
Heft 13/2007
Autor/in
Anton Zeilinger

Mag.iur. Anton Zeilinger, M.A., ist im Bundesministerum für Finanzen tätig. Er ist Absolvent der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck sowie eines Master-Programms mit Völkerrechtsschwerpunkt an der University of Durham (Großbritannien).