Am 29. 10. 2009 hat die Europäische Kommission gegen Österreich eine Klage wegen diskriminierender Besteuerung im Bereich Wissenschaft und Forschung eingebracht. Nach Auffassung der Kommission verstößt Österreich gegen das Prinzip des freien Kapitalverkehrs, indem es das Abzugsrecht für Spenden in diesem Bereich nur auf im Inland ansässige Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen beschränkt. Wie eine genauere Analyse anhand der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zeigt, wird die derzeitige Rechtslage kaum zu halten sein.
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