Durch das Steuerreformgesetz 1993, BGBl 1993/818 wurde der § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 neu gefaßt. Als Betriebsausgaben können somit ab 1. 1. 1994 nur noch Spenden an diejenigen juristischen Personen abgesetzt werden, die die geänderten Voraussetzungen erfüllen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.