(Herbst, taxlex 10/2008, S. 409)
Nach dem VwGH-Erk 15. 1. 2008, 2006/15/0116, sind im Zuge des Roll-Over evident werdende Kursgewinne bzw -verluste nur dann ertragsteuerlich zu erfassen, sofern eine Verbindlichkeitskonvertierung in Euro bzw in eine an den Euro gebundene Währung erfolgt. Wider die bisherige Verwaltungspraxis soll dies als Novum sowohl für den betrieblichen wie auch den außerbetrieblichen Bereich gelten. Der Autor diskutiert die praktische Relevanz dieser Entscheidung im Konnex zur (steuer-)bilanziellen und einkommensteuerlichen Behandlung von Fremdwährungsverbindlichkeiten.
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