Durch die Maßnahmen der österr Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus waren viele Personen, va Nichtselbstständige, notgedrungen aufgefordert, ihren gewöhnlichen Arbeitsplatz in das eigene Zuhause zu verlegen. Diese Umstellung wirft diverse steuerrechtliche Themen auf. Im Beitrag wird die bestehende Rechtslage zur Abzugsfähigkeit von privaten Arbeitsmitteln sowie eines Arbeitszimmers, welche im Rahmen der betrieblichen Leistungserbringung eingesetzt werden, erläutert.
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