Steuerrecht

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geldstrafen und Geldbußen bei Körperschaften

Dr. Edeltraud Lachmayer

Die Frage der Abzugsfähigkeit von Geldstrafen und vor allem Geldbußen bei Körperschaften ist in der steuerlichen Literatur nach wie vor umstritten.2 Durch hohe EU-Geldbußen, aber auch durch eine Vielzahl verwaltungsstrafrechtlicher Sanktionen, ist dies ein Thema, das nicht an Aktualität verliert. Derzeit befindet sich ein Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2011 in Begutachtung.3 Darin findet sich in § 20 EStG und § 12 KStG nunmehr eine explizite Normierung einer Nichtabzugsfähigkeit für Geldbußen und Geldstrafen aus verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Verfahren. In dem folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit diese geplante gesetzliche Änderung bei Körperschaften eine materiell-rechtliche Änderung darstellt oder schon bisher von einer Nichtabzugsfähigkeit von Geldstrafen und Geldbußen ausgegangen werden konnte.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2011/310

16.05.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Edeltraud Lachmayer

Dr. Edeltraud Lachmayer ist Hofrätin des VwGH.