Steuerrecht aktuell

Die steuerliche Behandlung von Fruchtgenussrechtvereinbarungen an Kapitalanteilen

Dr. Ernst Komarek, MSc (WU) / Patrick Leyrer, MSc (WU)

Fruchtgenussvereinbarungen spielen vor allem im Zuge strukturierter Vermögensübergaben im Familienverband eine besondere Rolle. Durch die Einräumung bzw den Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts können das Eigentum am Vermögensgegenstand und die daraus zu lukrierenden Einkünfte in der Regel unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Fruchtgenussvereinbarungen sind aufgrund des fehlenden Typenzwangs1 in den unterschiedlichsten Ausgestaltungsvarianten zu finden. Die Motive für die Übertragung von Vermögenswerten unter Fruchtgenussvorbehalt oder die Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenussrechts sind vielseitig und liegen nicht immer im steuerlichen Bereich.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/834

30.11.2017
Heft 22/2017
Autor/in
Ernst Komarek

Dr. Ernst Komarek, MSc (WU), StB, ist Senior Manager bei der BDO Austria GmbH. Zuvor war er langjähriger Mitarbeiter am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen.

Patrick Leyrer

Patrick Leyrer, MSc (WU) ist Universitätsassistent am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre) der WU sowie WT-Berufsanwärter bei der BDO Austria GmbH in Wien.