Fruchtgenussvereinbarungen spielen vor allem im Zuge strukturierter Vermögensübergaben im Familienverband eine besondere Rolle. Durch die Einräumung bzw den Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts können das Eigentum am Vermögensgegenstand und die daraus zu lukrierenden Einkünfte in der Regel unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Fruchtgenussvereinbarungen sind aufgrund des fehlenden Typenzwangs1 in den unterschiedlichsten Ausgestaltungsvarianten zu finden. Die Motive für die Übertragung von Vermögenswerten unter Fruchtgenussvorbehalt oder die Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenussrechts sind vielseitig und liegen nicht immer im steuerlichen Bereich.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.