Die Besteuerung von Kryptowährungen sei seit dem ÖkoStRefG 2022 in § 27b EStG ausdrücklich verankert. Zu diesen Einkünften zählten auch Einkünfte aus Mining. Anknüpfend an den Beitrag von Toman/Glaser wird beleuchtet, welche steuerlichen Folgen mit der Einstufung
eines Mining-Pools als AIF iSd AIFMG einhergehen und wie Mining-Einkünfte im Privatvermögen einer natürlichen Person zu behandeln sind, die über einen AIF bezogen werden.
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