Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei Leasingverträgen in der Praxis
Die Ausgestaltung und Auslegung von Leasingverträgen stellt in der steuerlichen Praxis oft eine Herausforderung dar. Dabei ist wesentlich, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. An diese Beurteilung knüpfen sich wesentliche steuerliche Folgen der Abzugsfähigkeit von Leasingraten in Konkurrenz zur steuerlichen AfA. Unterschiede bei der Festlegung der Leasingdauer im Vergleich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer können beträchtliche Steuernachforderungen zur Folge haben.
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