Im Rahmen seines Praktikums am BFG habe der Autor die Gelegenheit gehabt, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dt Ruhebezüge einer gesetzlichen Altersvorsorge, einer öffentlich-rechtlichen Vorsorgekasse und einer Betriebsrente in voller Höhe der österr Besteuerung unterlägen. Dabei seien unterschiedliche rechtliche Problemstellungen in den Blick zu nehmen, va wenn bereits die jeweiligen Beitragszahlungen im Ausland steuerpflichtig gewesen seien. Die verschiedenen Sachverhaltskonstellationen werden im Beitrag näher beleuchtet.
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