Internationales Steuerrecht

Die steuerliche Schonfrist bei Bau- und Montagebetriebsstätten

Prof. Dr. Stefan Bendlinger

Leitlinien für den Steuerpraktiker

Im internationalen Projektgeschäft ist der Begriff der Betriebsstätte für die Zuordnung von Besteuerungsrechten zwischen zwei DBA-Staaten von entscheidender Bedeutung. Bauausführungen und Montagen gelten gemäß Art 5 Abs 3 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer 12 Monate überschreitet. Der für die Auslegung der österreichischen DBA relevante Kommentar zum OECD-Musterabkommen (OECD-MA) gibt diesbezüglich nur grobe Leitlinien vor, was eine höchst unterschiedliche Staatenpraxis bei der Berechnung dieser Schonfrist zur Folge hat. Aus Berichten der OECD, aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis lassen sich jedoch Grundsätze ableiten, anhand derer es dem Praktiker gelingt festzustellen, unter welchen zeitlichen Voraussetzungen Bau- und Montageausführungen eine Betriebsstätte begründen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/870

15.12.2018
Heft 23/2018
Autor/in
Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und Wien. Er ist Fachautor, Vortragender und Uni-Lektor. Er leitet stellvertretend die Arbeitsgruppe „Internationales Steuerrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KSW und ist Mitglied facheinschlägiger Gremien in Österreich und im Ausland.

Aktuelle Publikationen:
Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts, 4. Aufl.; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl.