Der Jahreswechsel beschere einige Neuerungen. Manche seien Ausfluss der COVID-19-Gesetzgebung, manche seien davon unabhängig, manche seien vorübergehend und manche als Dauerrecht geplant. Die steuerlichen Neuerungen seien im Wesentlichen im KonStG 2020, im InvPrG und im COVID-19-StMG sowie in einzelnen Novellen enthalten. Die Autoren haben wichtige Neuerungen praxisgerecht aufbereitet.
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