Österreich hat seit 4. 2. 2000 eine neue Bundesregierung. Grundlage der künftigen Regierungsarbeit soll das zwischen den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ abgeschlossene Koalitionsabkommen sein. Unabhängig davon, wie man zur neuen Bundesregierung und zu den durch die Regierungsbildung ausgelösten innen- und außenpolitischen Ereignissen steht, konzentriert sich das Interesse der Wirtschaft vor allem auf die steuerlichen, budgetpolitischen und wirtschaftlichen Inhalte dieses Abkommens. Bei einer ersten Analyse fällt auf, dass die steuerpolitischen Inhalte - offensichtlich aufgrund der Kürze der Regierungsverhandlungen noch nicht umfassend dargestellt sind. Abgesehen von vereinzelten Aussagen zu speziellen Steuerthemen, einigen wenigen einnahmenseitigen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung sowie Vorschlägen zur Verbesserung des Rechtsschutzes im Abgabenverfahren verweist das Koalitionspapier vor allem auf die (neuerliche) Einsetzung einer Steuerreformkommission („Steuerreformgruppe“), die bis Ende 2000 umfassende Vorschläge für steuerliche Reformen vorlegen soll. Der nachfolgende Überblick beschränkt sich schwerpunktmäßig auf eine Darstellung der steuerlichen Aussagen des Abkommens1)). Darüber hinaus wird auch auf die Vorschläge zu den Lohnnebenkosten, zur geplanten Neuregelung der Abfertigungen und zu den Änderungen im Pensionssystem eingegangen. Wörtliche Zitate aus dem Koalitionsabkommen sind durch Kursivschrift gekennzeichnet, Hervorhebungen durch Fettschrift stammen überwiegend vom Verfasser.
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