Steuerrecht

Die stille Gesellschaft im Gebühren- und Kapitalverkehrsteuerrecht

Richard Gaier

Nach § 33 TP 16 Abs 1 GebG unterliegen Gesellschaftsverträge, ausgenommen solche über Kapitalgesellschaften iSd KVG, wodurch sich zwei oder mehrere Personen zur Verfolgung eines Erwerbszweckes verbinden, bei Widmung von Vermögenswerten einer 2 %igen Gebühr vom Werte der bedungenen Vermögenseinlage oder ihrer Erhöhung (§ 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG als Hauptanwendungsfall von Abs 1).

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Artikel-Nr.
RdW 1985, 57

01.02.1985
Heft 2/1985
Autor/in
Richard Gaier

MMag. Dr. Richard Gaier ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, Fachschriftsteller und Fachvortragender.