Wirtschaftsrecht

Die strafrechtlichen Gefahren der Anlageberatung - Betrug und Untreue?

Dr. Thomas Kainz, LL. M.

Die aktuellen Strafverfahren rund um die Meinl Bank, die ehemalige Constantia Privatbank oder den AvW zeigen, dass Anlageberater zunehmend Gefahr laufen, sich auch strafrechtlich für ihre Tätigkeit verantworten zu müssen. Der folgende Beitrag untersucht dieses Risiko und veranschaulicht, welche Verhaltensweisen des Anlageberaters und des Wertpapierdienstleisters allgemein die Begehung eines Betruges iSd § 146 StGB oder einer Untreue iSd § 153 StGB bedeuten können.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/486

16.08.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Thomas Kainz

Dr Thomas Kainz, LL.M. (King’s College London) ist Rechtsanwaltsanwärter bei Kerres|Partners. Mit Wirtschafts- und Bankenrecht als Tätigkeitsschwerpunkt vertritt er derzeit mehrere Anleger vor dem Handelsgericht Wien.

Publikationen:

Mitautor in „Wie streng ist die Beraterpflicht der Banken?“ Wirtschaftsblatt 15. 3. 2011.