Artikelrundschau Juni 2019 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Die subjektive Richtigkeitsgewähr im Leistungsaustausch einer Kapitalgesellschaft mit ihren Gesellschaftern - drei Kategorien von Verletzungen der objektiven Äquivalenz (Beiser, ÖStZ 2019/302, 225)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das Verbot einer Einlagenrückgewähr fordere eine objektive Äquivalenz im Leistungsaustausch einer Kapitalgesellschaft mit ihren Gesellschaftern. Verletzungen der objektiven Äquivalenz zulasten einer Kapitalgesellschaft verstießen gegen das Verbot einer Einlagenrückgewähr. Korrekturmaßnahmen zur Herstellung der objektiven Äquivalenz seien gesellschaftsrechtlich zwingend.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/581

23.08.2019
Heft 15-16/2019