Mit der tw Aufhebung des Steuerabkommens zwischen Ö und Russland, die im Dez 2023 vom Bundesminister für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt im BGBl (BGBl III 2023/200) verlautbart worden sei, seien die bilateralen Beziehungen zwischen der Ö und der Russischen Föderation neu definiert worden. Diese Entwicklung betreffe den überwiegenden Teil der Bestimmungen des österr-russischen Steuerabkommens. Im Artikel beleuchten Veronika Daurer und Jan Szczepanski die Hintergründe und rechtlichen Konsequenzen dieser tw Aussetzung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.