Das aktuelle Herzensthema der Jubilarin ist ohne Frage der Grundrechtsschutz bei der digitalen Ausgestaltung der Steuererhebung. In diesem Beitrag möchten wir unseren Blick aber nicht in die Zukunft, sondern vielmehr in die Vergangenheit richten und uns einem Thema widmen, das die Jubilarin gerade zu einer Zeit beschäftigt hat, als ich, Caroline Heber, Assistentin an ihrem Lehrstuhl war,1 und das sie - blickt man genau in ihr Schriftenverzeichnis2 - wohl nie ganz losgelassen hat: die Mehrwertsteuergruppe. Die nationale Umsetzung der Mehrwertsteuergruppe (Art 11 MwStSyst-RL) in das nationale Recht wirft vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH eine Vielzahl von Fragen auf; wir wollen uns heute nur der territorialen Begrenzung der Norm widmen.
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