Steuerrecht

Die Übergangsregelung zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes

Dr. Elisabeth König

Um unerwünschten Gestaltungen, veranlasst durch die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % ab Veranlagung 2005, entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für jene Körperschaften geschaffen, deren Einkommen aufgrund eines abweichenden Wirtschaftsjahres teilweise aus 2004 stammt. Im folgenden Beitrag soll diese Übergangsregelung des § 26c Z 2 KStG 1988 durch Beispiele erläutert werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2005/586

16.08.2005
Heft 8/2005
Autor/in
Elisabeth König

Dr Elisabeth König ist Leiterin des bundesweiten Fachbereiches für Einkommen-/ Körperschaft-/Umgründungssteuerrecht, Stiftungen und Vereine in der Steuer- und Zollkoordination des BMF.