Durch die Übernahmegesetz-Novelle 2022 (ÜbG-Nov 2022) kommt es einerseits zu einer Reform des Rechtsmittelverfahrens gegen Entscheidungen der Übernahmekommission, andererseits zu einigen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zum sogenannten "Creeping-in". Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über diese Neuerungen.
Im österreichischen Übernahmerecht besteht in zweifacher Hinsicht Änderungsbedarf: Zum einen hat der EuGH in einem rezenten Vorabentscheidungsverfahren ausgesprochen, dass das bisherige Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen der Übernahmekommission (ÜbK) den unionsrechtlichen Vorgaben nicht vollständig entspricht, weil die Tatsachenfeststellungen der ÜbK nicht überprüfbar sind. Zum anderen soll das Übernahmerecht laut dem Regierungsprogramm vor allem im Bereich des sogenannten "Creeping-in" modernisiert bzw liberalisiert werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.