Arbeitsrecht

Die Übertragung individualrechtlicher Betriebspensionen

Dr. Ingomar Stupar

Seit der gesetzlichen Absicherung der 2. Säule der Altersvorsorge - der Betriebspension - vor allem1) durch das Betriebspensionsgesetz (BPG)2) und Pensionskassengesetz (PKG)3) (beide sind mit 1. 7. 1990 in Kraft getreten) haben viele Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die bestehenden Betriebspensionen (sowohl Anwartschaften als auch Leistungen) auf eine Pensionskasse zu übertragen bzw überhaupt nur mehr Betriebspensionen in Form einer Pensionskassenzusage zu erteilen. Über 11,5 Mrd € wurden 2004 von den heimischen Pensionskassen veranlagt, rund 318,5 Mio € pro Jahr zahlen die Pensionskassen jährlich an Leistungsberechtigte aus4).

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Artikel-Nr.
RdW 2006/414

17.07.2006
Heft 7/2006
Autor/in

Mag. Dr. Ingomar Stupar ist Arbeitsrechtsexperte in der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich. Er ist Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen und unter anderem auch fachkundiger Laienrichter am Obersten Gerichtshof.