Die im Zusammenhang mit Verschmelzungen und Umwandlungen bis 1996 steuerlich zulässige Firmenwertabschreibung nach den Vorschriften des § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG ist noch immer ein Diskussionsthema, das Anlass bietet, die strukturelle Einordnung dieses Instrumentes in das Umgründungssystem zu hinterfragen.
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