Das Steuerreformgesetz 1993 enthält in seinem Art IV die erste Novellierung des Umgründungssteuergesetzes. Gegenstand dieser Novellierung ist im wesentlichen eine Anpassung an die Rechtsentwicklung und an die ersten Erfahrungen der Praxis.
Die Novelle hebt die unsystematische zeitliche Begrenzung des Gesetzes auf, das Umgründungssteuergesetz stellt daher ab 1994 einen integrierenden Bestandteil des allgemeinen Steuerrechts dar.
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