Im Bereich der ästhetisch-plastischen Leistungen knüpfte die Verwaltungspraxis die USt-Befreiung ärztlicher Heilbehandlungen an das Vorliegen einer medizinischen Indikation mit therapeutischem Schwerpunkt. Der Autor beleuchtet, was darunter zu verstehen ist, betrachtet dazu die Rechtsprechung und skizziert die Mitwirkungspflicht des Arztes im abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren.
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